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   LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11 (163)   

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https://dejure.org/2011,26432
LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11 (163) (https://dejure.org/2011,26432)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29.07.2011 - 10 O 735/11 (163) (https://dejure.org/2011,26432)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 10 O 735/11 (163) (https://dejure.org/2011,26432)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungpflichtverletzung beim Rasenmähen; Sicherungspflichten bei Mähen von öffentlichen Rasenflächen in unmittelbarer Nähe zu Parkflächen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Stadt muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen beschädigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beim Rasenmähen Auto beschädigt

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Stadt muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen beschädigt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Geparktes Auto beschädigt - Stadt muss zahlen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Geparktes Auto beschädigt Stadt muss zahlen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitarbeiterin der Stadt beschädigt geparktes Auto beim Rasenmähen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
    Der Bundesgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall ausdrücklich ausgeführt, dass das alleinige Absuchen der Fläche nicht ausreicht, da ein Mäher eine Gefahrenquelle darstellt, die nicht voll beherrschbar ist (BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 28.11.2002, III ZR 122/02 , zit. nach [...] Randziffer 7 f.) und weiter ausgeführt.

    Diese Auffassung hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28.11.2002 ( III ZR 122/02 , zit. nach [...]) vertreten, wonach das Absuchen der Mähfläche nach Fremdkörpern nicht ausreicht.

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
    Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 27.09.2005 ( XI ZR 216/04 ) bestätigt, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es gebietet, dass eine Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, wobei sowohl eine Vernehmung der Parteien nach § 448 ZPO als ihre Anhörung nach § 141 ZPO in Betracht kommen.
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
    Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet es, dass jeder Partei eine vernünftige Möglichkeit eingeräumt werden muss, ihre Darstellung einer Situation, für die sie keinen Zeugen hat, in einem Prozess persönlich einzubringen (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 27.10.1993, NJW 1995, 1413).
  • LG Magdeburg, 07.12.2001 - 5 O 101/01
    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
    Bereits ein Jahr zuvor mit Urteil vom 07.12.2001 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg (5 O 101/01, zit. nach [...]) entschieden, dass das bloße Absuchen der zu mähenden Fläche nach dort befindlichen Steinen nicht ausreicht, da die Wahrscheinlichkeit einen Stein zu übersehen, oder diesen nicht als potentielle Gefahrenquelle zu erkennen, naturgemäß sehr groß ist.
  • LG Zwickau, 29.07.1999 - 2 O 761/99
    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
    Das Landgericht Zwickau hat schon einem Urteil vom 29.07.1999 ( 2 O 761/99 ) ebenfalls eine Amtspflichtverletzung gesehen, wenn vor Durchführung der Mäharbeiten keine Schutzfolie verwendet wird.
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